Aufnahmeverfahren
Aufgenommen werden Klienten mit einer seelischen Erkrankung (Behinderung gemäß §§ 53, 54 SGB XII), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich wieder ein selbständiges Leben wünschen. Zur Aufnahme gehört ein Vorstellungsgespräch bzw. Kontaktgespräch, in denen die Bewerberin/der Bewerber Gelegenheit erhält, einen individuellen Hilfebedarf zu formulieren, aber auch die Räumlichkeiten der Wohngruppe/n kennen zu lernen.
Nach erfolgter Kostenzusage des Sozialhilfeträgers LVR wird gemeinsam der Heimvertrag unterzeichnet, und der Bewohner kann in den sozialen Rehabilitationsbereich einziehen.