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Forensische Psychiatrie

Die Unterbringung im "Maßregelvollzug zur Besserung und Sicherung" ist eine Sonderaufgabe, die den LVR-Kliniken im Rahmen der psychiatrischen Versorgung zugewiesen ist. Hier werden Menschen behandelt, die im Zustand einer schweren psychischen Erkrankung eine Straftat begangen haben und deshalb vom erkennenden Gericht für schuldunfähig oder vermindert schuldfähig erklärt wurden. Die gerichtliche Unterbringung in der forensischen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses erfolgt immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass bei unzureichender psychiatrischer Behandlung erneut erhebliche Straftaten begangen werden.

Mit den Begriffen Besserung und Sicherung definiert das Gesetz den Auftrag, den die Einrichtungen des Maßregelvollzugs haben: Die psychisch kranken Patientinnen und Patienten sollen therapiert und so in allen Lebensbereichen gefördert werden, dass es nicht wieder zu krankheits- oder störungsbedingten Straftaten kommt. Das Ziel der Unterbringung im Maßregelvollzug ist Sicherheit durch erfolgreiche Behandlung.

Broschüre „Therapie statt Strafe“ des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)

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