Struktur
Die Forensische Abteilung I (Forensisches Dorf) befindet sich an der Akazienstraße. Stationen der Forensik II befinden sich auf dem Klinikgelände. Bitte fragen Sie beim Pförtner nach dem Weg zu den Stationen der Forensik II. Im Lageplan ist der Weg vom Klinikgelände zur Forensik I gekennzeichnet.
Die Unterbringung im "Maßregelvollzug zur Besserung und Sicherung" ist eine Sonderaufgabe, die den LVR-Kliniken im Rahmen der psychiatrischen Versorgung zugewiesen ist.
In der forensischen Psychiatrie werden Menschen behandelt, die im Zustand einer schweren psychischen Erkrankung eine Straftat begangen haben und deshalb vom erkennenden Gericht für schuldunfähig oder vermindert schuldfähig erklärt wurden. Sie sind auf der Rechtsgrundlage des § 63 StGB in der psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Dauer der Unterbringung ist grundsätzlich unbefristet und hängt von den Therapiefortschritten der Patienten ab. Jährlich prüft das zuständige Gericht, ob der Maßregelvollzug bestehen bleiben muss. Bei einer guten Prognose kann der Maßregelvollzug zur Bewährung ausgesetzt werden.
In Düren werden ausschließlich männliche Patienten behandelt. Häufige Diagnosen sind Psychosen, Persönlichkeitsstörungen oder Intelligenzminderung.
Dem gesetzlichen Auftrag zur Behandlung und Sicherung entsprechend erfolgt die Behandlung unter gesicherten Bedingungen. Ziel ist es, die Patienten zu befähigen in Gemeinschaft zu leben und eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Qualifiziertes Personal und effektive Therapiekonzepte stellen die Grundlage für die Reintegration der Patienten dar.
Der Maßregelvollzug beinhaltet eine umfassende Diagnostik, um die psychische Störung zu bestimmen und zu beurteilen sowie darauf abgestimmt die Therapieplanung, um die psychische Gesundheit zu verbessern. Die Rückfallprävention ist ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung. Der Maßregelvollzug dient dazu, sicherzustellen, dass die Person keine weiteren Straftaten begeht und ein straffreies Leben führen kann.
Die Dauer des Maßregelvollzugs variiert, da die Therapiefortschritte ein wesentliches Kriterium für Lockerungen sind: Bei erfolgreicher Behandlung, wenn die Patienten als nicht mehr gefährlich eingeschätzt werden können, besteht ein Rechtsanspruch auf Vollzugslockerungen. Diese Lockerungen sind abgestuft und gesetzlich festgelegt.
Kann der Patient in die Dauerbeurlaubung entlassen werden, kann er in eine Wohnung oder betreute Einrichtung ziehen.
Dann ist die Nachsorge wesentlich und bedeutsam. Die forensische Nachsorge unterstützt die bedingt Entlassenen bei ihrer voranschreitenden Verselbständigung. Wichtig ist, krisenhafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, zu denen auch die Führungsaufsicht und die Bewährungshilfe gehören.
Die Forensische Überleitungs- und Nachsorge-Ambulanz (FÜNA) der LVR-Klinik Düren ist das Bindeglied zwischen der Einrichtung des Maßregelvollzugs und den Personen und Einrichtungen, die an der Nachsorge beteiligt sind und unterstützt so die bedingt Entlassenen bei der Stabilisierung und Wiedereingliederung.
Forensikbeirat
Auch der Forensikbeirat hat unter anderem die Aufgabe, bei der Wiedereingliederung der Patientinnen und Patienten zu helfen. Er ist Bindeglied zwischen der Klinik und den Bürger*innen der Kommune. Er unterstützt zudem dabei, das Verständnis und die Akzeptanz für die Aufgaben des Maßregelvollzuges in der Öffentlichkeit zu fördern und steht für den Dialog. Vorsitzender des Forensikbeirats der LVR-Klinik Düren ist Dürens Bürgermeister Herr Frank Peter Ullrich.
Der Forensikbeirat besteht aus Anwohner*innen, Vertreter*innen der Kommunalpolitik, der Polizei, der Kirchen, der Presse.
Er tagt viermal im Jahr mit dem Klinikvorstand und den ärztlichen Leitungen der beiden forensischen Abteilungen. Hier findet ein Austausch über aktuelle Entwicklungen statt.