Unterstützung der Patienten vor und nach der Entlassung
Entlassmanagement
Die Zukunft im Blick
Bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus sind ab 1. Oktober 2017 die Verantwortungen klar geregelt.
So sind Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten, die sie stationär, teilstationär oder mit stationsäquivalenten Leistungen behandeln, ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen. Ausgangspunkt ist der individuelle Bedarf des Patienten.
Das Krankenhaus muss feststellen, ob und welche Unterstützung ein Patient nach dem Krankenhausaufenthalt benötigt, sodass Antrags- beziehungsweise Genehmigungsverfahren bei der Feststellung eines neuen oder geänderten Versorgungsbedarfs eingeleitet werden können, noch während sich der Patient in Behandlung befindet. Das betrifft unter anderem die Bereiche Pflege, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittel, häusliche Versorgung sowie genehmigungspflichtige Leistungen der erforderlichen Anschlussversorgung und im Rahmen der Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege). Dazu nimmt das Krankenhaus Kontakt zur Krankenkasse, bei Bedarf auch zur Pflegekasse auf.
Bei den weiterbehandelnden Ärzten, Therapeuten, Rehabilitations-Einrichtungen oder Pflegeheimen und -diensten sollen die relevanten Informationen - unter Einhaltung des Datenschutzes - bereits zum Zeitpunkt der Entlassung vorliegen. Auch der Patient erhält diese Informationen am Entlasstag in Form eines Entlassbriefes.