Informationen A - Z
Im Folgenden finden Sie in alphabetischer Reihenfolge zu Stichworten die für Ihren Aufenthalt wichtigen Hinweise.
Barrierefreiheit
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Behandlungsvereinbarung
Besuch
Cafeteria
Datenschutz
Das E-Rezept: Patient*innen-Information
Erfolgsfaktor Familie
Fernseher
Geld, Wertsachen
Genesungsbegleitung
Handy, Telefon
Klinikordnung
Nachhaltigkeit
Ombudsperson
Post
Verlassen der Station
Verpflegung
Wahlleistungen
Zuzahlung
Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist in der LVR-Klinik Düren verboten.
Barrierefreiheit
Viele unserer Stationen und Patient*innen-Zimmer sind barrierefrei zugänglich und ausgestattet. Fragen Sie gerne vor Ihrer Aufnahme nach barrierefreien Zugangsmöglichkeiten.
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Für die Medizinproduktesicherheit in der LVR-Klinik Düren ist Frau Barbara Eirmbter, Apothekerin, zuständig.
Sie ist bei Fragen unter Klinik-DN-MP-Sicherheitsbeauftragter@lvr.de und unter der Telefonnummer 02162 96 6184 zu erreichen.
Behandlungsvereinbarung
Es besteht die Möglichkeit, nach dem stationären Aufenthalt eine Behandlungsvereinbarung abzuschließen. Bitte sprechen Sie Ihr behandelndes Team auf Ihrer Station an.
Besuch
Besuchende sind in der LVR-Klinik Düren willkommen. Bitte beachten Sie die Besuchszeiten auf den einzelnen Stationen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Therapien Vorrang haben.
Cafeteria
Im Erdgeschoss des Hauses 10 befindet sich die Cafeteria, die von der HeCola GmbH & Co KG betrieben wird.
Dort können Sie unter anderem Tabakwaren, Presseerzeugnisse, Kaffeegetränke, Snacks, Backwaren, Erfrischungsgetränke und Hygieneartikel kaufen.
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa, So, Feiertage: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Datenschutz
Das Einhalten der Bestimmungen des Datenschutzes ist notwendiger Bestandteil der dienstlichen Aufgabenerfüllung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da sie an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden sind.
Sie können aber jederzeit Ihre Ärztin oder Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden und sie oder ihn ermächtigen, Ihren Angehörigen oder anderen Personen über Ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben.
Beachten Sie bitte, dass auch das Fotografieren (Handyfoto) anderer Personen/von Mitpatienten nicht gestattet ist!
Das E-Rezept: Patient*innen-Information
Das E-Rezept ersetzt den „rosa Zettel“
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt hat Ihnen ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet. Bisher erhielten Sie dieses Rezept bei der Entlassung auf einem „rosa Zettel“. Heute kommt das Rezept in elektronischer Form – als E-Rezept.
Mit dem Rezeptpapier konnten Sie dann in die Apotheke gehen, wo das Rezept eingescannt oder abgetippt wurde. Jetzt werden verschreibungspflichtige Medikamente digital verordnet.
So funktioniert das E-Rezept
Die Verordnung des Medikaments erfolgt durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Bei der Entlassung werden das Rezept und die Informationen aus der Verordnung automatisch und sicher auf den Server der Telematikinfrastruktur (TI) übertragen, sodass Ihre Apotheke die Daten dort später abrufen kann.
Zum Einlösen des E-Rezeptes in der Apotheke legen Sie Ihre Elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder alternativ den Rezeptcode vor. Den Code können Sie über die E-Rezept-App abrufen oder als Papierausdruck bei der Entlassung erhalten.
Einlösen von elektronischen Rezepten
Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.
Drei Wege zum E-Rezept
(1) Seit 1. Juli 2023 können Sie das E-Rezept einfach mit Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.
(2) Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
(3) Der für die Einlösung des E-Rezeptes erforderliche QR-Code kann als Papierausdruck bei der Entlassung ausgehändigt werden oder steht in der E-Rezept App zur Verfügung. Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig.
Können alle Medikamente per E-Rezept verschrieben werden?
Grundsätzlich ja. Für Hilfsmittel und Betäubungsmittel erhalten Sie jedoch weiterhin ein rosa Papierrezept.
Für die Nutzung der sicheren E-Rezept-App benötigen Sie eine NFC fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.
Erfolgsfaktor Familie
Die LVR-Klinik Düren ist Mitglied im Erfolgsfaktor Familie und möchte Mitarbeitende dabei unterstützen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen.
Fernseher
Fernsehgeräte stehen in Gemeinschaftsräumen auf jeder Station zur Verfügung.
Geld, Wertsachen
Die Klinik übernimmt keine Haftung für Wertsachen. Nach Möglichkeit sollten Sie Wertsachen und größere Geldbeträge zu Hause lassen. Sie können Geld und Wertsachen bei Bedarf bei der Klinikkasse in Haus 16 gegen Quittung unentgeltlich in Verwahrung geben.
Öffnungszeiten:
montags, mittwochs, donnerstags und freitags: 9:00 Uhr - 11:00 Uhr
Auf den Stationen in Haus 11 gibt es verschließbare Fächer für Wertsachen in Ihrem Schrank.
Genesungsbegleitung
In unserer Klinik sind Genesungsbegleiter im Einsatz: Genesungsbegleiter*innen sind Psychiatrieerfahrene, die von einer psychischen Erkrankung betroffen und damit Expert*innen der eigenen Erkrankung sind.
Unsere Genesungsbegleiter sind ausgebildet nach dem Curriculum der EX-IN-Kurse für die Zertifizierung als EX-IN Genesungsbegleiter*in – Experte aus Erfahrung in der Gesundheitsversorgung. Die Gespräche auf Augenhöhe sind vertraulich.
Handy, Telefon
Die Nutzung von Handys ist auf den Regel- und Therapiestationen grundsätzlich erlaubt. Mit Rücksicht auf Ihre Mitpatient*innen nutzen Sie bitte nicht die Fotofunktion.
Auf den Akutaufnahmestationen und in der Forensik können die Patient*innen Stationstelefone benutzen. Dafür können Sie Telefonkarten mit einem Wert von 5 Euro kaufen. Die Karten sind an der Kasse in Haus 16, im Aufnahmebüro in Haus 11, in der Cafeteria in Haus 10 und im Sozialzentrum im forensischen Dorf erhältlich.
Klinikordnung
Diese Klinikordnung gilt für sämtliche durch die LVR-Klinik Düren betriebene sowie genutzte Gebäude, Gebäudeteile, Flächen und Grundstücke. Sie soll dazu beitragen, dass die LVR-Klinik Düren die ihr obliegenden Aufgaben der Behandlung und Versorgung ihrer Patienten ungehindert wahrnehmen kann.
Diese Klinikordnung gilt rechtsverbindlich für alle Personen, die sich in den zur LVR-Klinik Düren gehörenden Gebäuden sowie Grundstücken aufhalten.
Nachhaltigkeit
Die LVR-Klinik Düren möchte einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Bereits seit einigen Jahren ist das Umweltmanagement-System entsprechend der europäischen EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme) etabliert. Jährlich werden wesentliche direkte und indirekte Umweltaspekte von einzelnen Prozessen ermittelt und bewertet, um Verbesserungsmöglichkeiten ermitteln zu können.
Ombudsperson
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bitten, Anregungen oder auch Beschwerden einer Ombudsperson vorzutragen. Diese bietet regelmäßige Termine für ein vertrauliches Gespräch an. Die Sprechzeiten finden Sie in den Aushängen auf der Station.
Die Ombudsperson ist zudem unter E-Mail: ombudsstelle-dueren@lvr.de erreichbar.
Post
Während Ihres Klinikaufenthalts können Sie Post empfangen. Ihre Postanschrift während des Aufenthalts lautet
LVR-Klinik Düren
"Stationsbezeichnung"
Meckerstraße 15
52353 Düren
Verlassen der Station
Die LVR-Klinik Düren verfügt über ein großes Gelände, das auch für Gruppenausgänge genutzt wird.
Ein Verlassen geschlossener Stationen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes möglich.
Beim Verlassen der Station melden sie sich bitte im Stationszimmer ab und teilen Sie dort bitte ebenfalls Ihre Rückkehr mit.
Verpflegung
Das gemeinsame Essen der Patient*innen auf unseren Stationen und in den Tageskliniken ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Für das Mittagessen können Sie können zwischen drei verschiedenen Menüs wählen. Unverträglichkeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Das Essen wird in unserer Küche zubereitet und anschließend an die Stationen ausgeliefert.
Frühstück und Abendessen finden ebenfalls in der Gemeinschaft auf den Stationen statt.
Wahlleistungen
Nach vorheriger Absprache sind Wahlleistungen im Bereich Chefarztbehandlung und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern vereinbar. Bei Ihrer Aufnahme können Sie Ihre Wünsche angeben.
Zuzahlung
Bei Krankenhausaufenthalten gilt eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Jahr für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren. Wenn Sie nicht von der Zahlung befreit sind, erfolgt die Zahlung direkt an die Klinik, die sie berechnet.