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Forensische Ambulanz

In der Behandlung von Maßregelvollzugspatienten kommt der Nachsorge im Anschluss an die stationäre Behandlungsphase eine zentrale Bedeutung zu. Die Verhinderung von Rückfällen ist eine wesentliche Aufgabe.
Die Hauptaufgaben der forensischen Nachsorge bestehen darin, die Entlassenen bei ihrer weiteren Verselbständigung zu unterstützen, krisenhafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um der Gefahr erneuter Straftaten entgegenzuwirken. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen am Prozess Beteiligten, insbesondere mit der Führungsaufsicht und der Bewährungshilfe. Im Rahmen von Helferkonferenzen werden alle relevanten Informationen zusammengetragen, notwendige Interventionen veranlasst und verbindliche Absprachen auch mit den Klienten getroffen. Ein Fallkoordinator übernimmt bei der ambulanten Betreuung eine Schlüsselposition im Sinne eines "Case-Management".

Den schwierigen Prozess der Überleitung in Nachsorgemaßnahmen zu steuern und zu koordinieren, fällt in erster Linie der bisher behandelnden Maßregelvollzugseinrichtung zu. Demnach ist die Forensische Überleitungs- und Nachsorge-Ambulanz ( FÜNA ) das Bindeglied zwischen der Maßregelvollzugseinrichtung und den an der Nachsorge beteiligten Personen und Einrichtungen. Es wird von der Ambulanz erwartet, dass sie zu einer besseren Integration und Stabilisierung der (bedingt) Entlassenen beiträgt. Je besser eine Reintegration in die Gesellschaft gelingt, desto geringer ist das Risikopotential.
Die Grundlage und rechtliche Voraussetzung für das Nachsorgekonzept ist der § 1 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz NRW (MRVG).

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