Anreise
Anfahrt zum Klinikgelände
Meckerstraße 15
Klinikpforte
52353 Düren
Tel.: +49 (0) 24 21 / 400
Wegbeschreibung von der Autobahn A4 aus Richtung Aachen bzw. Köln
(ca. 6 km und 5-10 Minuten Fahrt)
- An der Autobahn-Abfahrt Düren (7) abfahren.
- Aus Richtung Aachen bzw. aus Richtung Köln links auf die B 56 Richtung Düren abbiegen.
- Nach ca. 4 km am Ortseingangsschild rechts in die Eisenbahnstraße abbiegen (ab hier erfolgt die Ausschilderung zu den "Rheinischen Kliniken Düren"/derzeit noch alte Bezeichnung).
- An der zweiten Ampel rechts (Bahnhof mit Parkplatz liegt links) in die Josef-Schregel-Straße (später Neue Jülicher Straße benannt) abbiegen.
- Nach ca. 300m halbrechts (erste Möglichkeit) in die Alte Jülicher Straße abbiegen.
- Nach ca. 300m rechts (hinter der Kirche) in die Meckerstraße abbiegen.
- Die Meckerstraße führt direkt zu der LVR-Klinik Düren. Rechts vor der Klinik-Einfahrt (Schranke) zum Parkplatz abbiegen. Personen mit Gepäck und Gehbehinderte können direkt auf das Klinikgelände fahren (Bitte bei den Pfortenmitarbeitern eine Zufahrtsgenehmigung ausstellen lassen).
- An der Pforte können Sie sich über die weiteren Wege auf dem Klinikgelände informieren und einen Lageplan erhalten.
Wegbeschreibung von Bahnhof
(ca. 900 m, ca. 12 Minuten Fußweg)
- Den Bahnhof durch den Haupteingang verlassen und am Ende der Straße rechts in die Josef-Schregel-Strasse abbiegen. Über die Kreuzung geradeaus in die Josef-Schregel-Straße (später Neue Jülicher Straße benannt) weitergehen.
- Nach ca. 300m halbrechts (erste Möglichkeit) in die Alte Jülicher Straße gehen.
- Nach ca. 300m rechts (hinter der Kirche) in die Meckerstraße abbiegen.
- Die Meckerstraße führt direkt zu der LVR-Klinik Düren.
- An der Pforte können Sie sich über die weiteren Wege auf dem Klinikgelände informieren und einen Lageplan erhalten.
Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der Buslinie 205 vom Bahnhof können Sie bis zur Haltestelle "Meckerstraße" fahren.
Zufahrt zum Klinikgelände
Bitte beachten Sie, dass das Einfahren auf das Klinikgelände nur bei stationären Einweisungen gehunfähiger Patienten oder zum Bringen und Abholen von Patienten im Rahmen der Notfallversorgung möglich ist.
Die Beschäftigten der Pforte sind berechtigt, Ihnen bei Bedarf einen Besucherausweis auszustellen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal auf der Station, an die Ambulanzen oder an die Beschäftigen des Wach- und Pfortendienstes.